1. Das Unterrichtsangebot ist individuell an jeden Teilnehmer angepasst und steht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen.
2. Der Unterricht findet wöchentlich gemäß vereinbarter Zeiten statt und wird ebenfalls während der allgemein üblichen Schulferien durchgeführt. Während der Schulferien können die Unterrichtszeiten individuell angepasst werden, sofern zeitliche Freiräume vorhanden sind. Das Fernbleiben vom Unterricht (aus Urlaubs-, Krankheits- oder sonstigen Gründen) ist vorher mitzuteilen, entbindet jedoch nicht von der Zahlungspflicht. Urlaubszeiten, in denen kein Unterricht erteilt werden kann, werden rechtzeitig bekannt gegeben (entbindet ebenfalls nicht von der monatlichen Zahlungspflicht). Unterrichtsstunden, die aus Krankheits- oder sonstigen Gründen nicht erteilt werden können, werden individuell (gemäß zeitlicher Freiräume) verlegt bzw. nachgeholt.
3. Die Teinahmegebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenliste gemäß der vereinbarten Unterrichtseinheit (30, 45, 60 oder 90 Minuten). Sollte im Einzelfall eine andere Unterrichtseinheit als die monatlich vereinbarte gewährt werden, so wird der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich berechnet. Gruppenunterricht (90 Minuten) wird nur nach gesonderter Vereinbarung durchgeführt und jeweils extra berechnet.
4. Zahlungsbedingungen: Die vereinbarte Unterrichtsgebühr ist jeweils zum 1. des Monats per Dauerauftrag oder in Bar zu entrichten. Eventuelle Differenzbeträge, die sich aus individuellen Änderungen der Unterrichtseinheiten ergeben, sind sofort und in Bar zu begleichen.
5. Kündigungen können jeweils dritteljährig (immer nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsbeginn) erfolgen. Die Kündigung ist bis spätestens sechs Wochen vorher schriftlich einzureichen.